Im vorliegenden Fall übertrug ein Miterbe seinen Erbanteil an den einzig weiteren Miterben, so dass dieser zum Alleinerben wurde. Das Oberlandesgericht Köln kam zu der Überzeugung, dass in solchen Fällen eine Voreintragung der Erbengemeinschaft entbehrlich ist. Der Alleinerbe kann also direkt als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Normen: § 40 Abs. 1 GBO