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Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Liste der Verfahren veröffentlicht, in denen noch in diesem Jahr eine Entscheidung ergehen soll. Hierzu gehört auch eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht im Jahre 2002 die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Steuersätze in Verbindung mit den Bewertungs- und Befreiungsvorschriften gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Es wird allgemein erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht das Erbschaftsteuergesetz insoweit für verfassungswidrig erklärt. Dann wäre der Weg frei für Steuererhöhungen. Erwartet werden höhere Bewertungen bei Grundstücken, Betriebsvermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Eine vorgezogene Betriebsübergabe an nahe Angehörige sollte daher jetzt geplant werden.