Die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung sind zu berücksichtigen. Diese Folgen sind nur in Kauf zu nehmen, wenn die Trennung von den Kindeseltern mit Sicherheit zu einer Beseitigung der Gefahr für das Kindeswohl führt, sodass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert.
Nehmen Kind und Elternteil das Eltern-Kind-Verhältnis positiv wahr, ist die drohende psychosoziale Schädigung des Kindes im Falle der Trennung regelmäßig sehr groß, sodass nur schwerstwiegende Gefahren bei Verbleib des Kindes einen Eingriff rechtfertigen können.