Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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In einem Verfahren auf Festsetzung eines zu zahlenden Unterhaltsbeitrages, muss der potentiell Unterhaltspflichtige Auskunft über seine Vermögensverhältnisse erteilen und diese Auskunft durch Nachweise wie Lohnabrechnungen belegen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.02.2020
Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.02.2020
Die im Gesetz vorgeschriebene Schriftform ist gewahrt, wenn ein im Original eigenhändig unterzeichneter Schriftsatz in eine pdf-Datei eingescannt und diese nach vorheriger Rücksprache mit der Geschäftsstelle des Gerichts per E-Mail an das Gericht übersandt und dort ausgedruckt wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.02.2020
Bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage kann ein Unterhaltsvergleich abgeändert werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.01.2020
Ist für einen Betroffenen ein Betreuer bestellt, ist bei vorhandenem verwertbaren Vermögen Vergütungsschuldner der Betreute.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.01.2020
Der Stundensatz für einen Berufsbetreuers kann höher angesetzt werden, wenn der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, verfügt und diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.01.2020
Vater kann nicht nur sein, wer mit der Kindesmutter während der Zeit der Empfängnis geschlechtlich verkehrte, sondern auch derjenige, der mit der Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.01.2020
Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2020
Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten oder dem Ehegatten zustehen, ist das Arbeitseinkommen mit einem geringeren Pfändungsfreibetrag pfändbar.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.01.2020
Widersprich ein gesetzlich Betreuter ausdrücklich einer ärztlichen Behandlung, mithin einem Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit, ist die Einwilligung des Betreuers in die zwangsweise Durchführung des ärztlichen Eingriffs nicht genehmigungsfähig.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.01.2020
 
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