Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ein Betreuer kann eine höhere Vergütung verlangen, wenn er über besondere Kenntnisse verfügt, die ihm die Aufgaben der Betreuung besonders qualifiziert erledigen lassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.10.2020
Das Gericht hat einen Beteiligten in einem Betreuungsverfahren persönlich anzuhören, wenn dies zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs des Beteiligten erforderlich ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2020
In einem Verfahren auf Anordnung oder Erweiterung einer Betreuung ist der Betroffene persönlich anzuhören.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2020
Vor jeder Einrichtung einer Betreuung ist der Betroffene anzuhören.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2020
Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2020
Eine fehlerhafte Zustellung kann auch geheilt werden, wenn dem Adressaten eine inhaltsgleiche Kopie des zuzustellenden Schriftstückes zugeht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2020
Eine Anhörung eines Betroffenen in einem Betreuungsverfahren, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2020
Auch zu einem nicht leiblichen Kind kann ein Umgangsrecht bestehen, wenn der Umgangsberechtigte eine enge Bezugsperson für das Kind ist.
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 02.10.2020
Die Auskunftspflicht in einem Versorgungsausgleichsverfahren knüpft allein an die Einleitung des Versorgungsausgleichsverfahrens und besteht auch dann, wenn zwischen den Beteiligten streitig ist, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Ehescheidung vorliegen und der im Verbund gestellte Scheidungsantrag deshalb Aussicht auf Erfolg hat.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 30.09.2020
Soll ein Betroffener untergebracht werden, so geht dies nur mit richterlichem Beschluss.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.09.2020
 
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