Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Die gesetzliche Regelung, nach der ein einzelner Elternteil nur für zwölf Monate Elterngeld verlangen kann, stellt keinen Verstoß gegen die Verfassung dar.
Bundessozialgericht, Urteil vom 26.05.2011
Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Ehefrau ist nicht mehr die Dreiteilungsmethode anzuwenden.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2011
Das Gewaltschutzgesetz schützt davor, vorsätzlich und widerrechtlich von einer anderen Person an Körper und Gesundheit oder der Freiheit verletzt zu werden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.05.2011
Bei einer Trennung der Eheleute kann der Vorteil mietfreien Wohnens zugunsten einer Partei berücksichtigt werden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.05.2011
Bei einer beonders langen Ehedauer und großer Nachteile aufgrund von Kindererziehung ist eine Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts nicht gerechtfertigt.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.05.2011
Im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Kinderbetreuung entstehende Fahrtkosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.
Finanzgericht Baden – Württemberg, Urteil vom 09.05.2011
Erwirkt eine Ehefrau nach der Scheidung von ihrem Ehemann ein alleiniges Nutzungsrecht der ehemals gemeinsam bewohnten Immobilie, so schützt das Nutzungsrecht nicht vor den Folgen einer Veräußerung der Ehewohnung, wenn die Parteien bei der Vereinbarung des Nutzungsrechts von einer Veräußerung der Immobilie ausgehen.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 02.05.2011
Das Verlangen nach einem Zugewinnausgleichs und damit einhergehend die Auskünfte zum Zugewinnausgleich kann als unbillig eingestuft werden.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 29.04.2011
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.04.2011
Der geschiedene Ehegatte kann gegen seinen Exehepartner einen Unterhaltsanspruch geltend machen, wenn er infolge ehebedingter Nachteile nicht selbstständig ausreichend für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 20.04.2011
 
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