Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2012
Ist die Haftung des Unfallverursachers bzw.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.09.2012
Verbraucher können selbst dann in ihrem Heimatland klagen, wenn der Vertragsschluss im europäischen Ausland erfolgte, das Produkt aber zuvor im Heimatland online angeboten wurde.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 06.09.2012
Anfallende Überführungskosten bei mobile.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 04.09.2012
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss die Regulierung eines Versicherungsschadens nicht mit ihrem Versicherungsnehmer abstimmen.
Amtsgericht München, Urteil vom 04.09.2012
Wird bei einem gebrauchten Pkw aufgrund mangelnder Voraussetzungen die gelbe Feinstaubplakette seitens des TÜV nicht erneut erteilt, so liegt bei diesem Pkw ein Sachmangel vor, wenn der Käufer für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung davon ausging, dass er mit dem Fahrzeug bestimmte als Umweltzonen ausgewiesene Bereiche befahren darf.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2012
Die Gefährdungshaftung für den Betrieb von Kraftfahrzeugen erfasst auch Unfälle auf nicht öffentlichen Wegen, unabhängig von der Geltung der StVO, wenn sich ein Unfall bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ereignet.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2012
Eltern haften für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, auch wenn es um die Teilnahme des eingenen Kindes am Straßenverkehr geht.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012
Baufirmen müssen aufgestellte Bauzäune gegen sämtliche Witterungsbedingungen sichern und eine ordnungsgemäße Sicherung durch beauftragte Dritte kontrollieren.
Amtsgericht München, Urteil vom 26.04.2012
Der aus einem Autounfall Geschädigte muss bei der Anmietung eines Mietfahrzeugs nicht nach dem günstigsten Angebot suchen.
Amtsgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 24.04.2012
 
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