Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses des Stationsleiters einer Tankstelle ist von der Handlungsvollmacht des Stationsleiters gedeckt .
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.10.2010
Die Zurechnung eines Unfalls zum Betrieb eines Busses kann auch dann erfolgen, wenn ein entgegenkommender Radfahrer eine schreckhafte Abwehr- oder Ausweichreaktion vornimmt und dabei, ohne den Bus zu berühren, stürzt und sich dabei schwer verletzt.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2010
Die Höhe eines Ausgleichsanspruches für die Annullierung eines Fluges richtet sich nicht allein nach dem Zielort des annullierten Fluges, sondern auch nach dem Zielort des verpassten Anschlussfluges.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.10.2010
Die Minderung der Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt infolge eines Verkehrsunfalls belegt nicht zwangsläufig einen finanziellen Schaden, vielmehr muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bezogen auf einen finanziellen Nachteil konkret dargelegt und nachgewiesen werden.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2010
Bei der fiktiven Schadensberechnung muss sich der Geschädigte bei kleinen Sachschäden im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht auf die sog.
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 24.09.2010
Dem Wirtschaftlichkeitsgebot ist bei der Veräußerung eines Unfallfahrzeugs genüge getan, wenn der Geschädigte nach der Einholung eines Gutachtens mit korrekter Restwertermittlung das Unfallfahrzeug zu dem vom Sachverständigen geschätzten Wert oder einem höheren Wert veräußert.
Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.09.2010
Wird ein Lastkraftwagen zu Instandsetzungs- und Inspektionszwecken in eine Werkstatt gebracht und verursacht er dort einen Brandschaden an einer Werkstatthalle, der auf einen Fehler in der elektrischen Anlage des Lkw zurückzuführen ist, so besteht keine Einstandspflicht des Halters aus Gefährdungshaftung.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2010
Die geringen Unterschiede von Mobiltelefon und Walkie-Talkie rechtfertigen keine unterschiedliche Behandlung hinsichtlich des Verbots der StVO.
Amtsgericht Sonthofen, Urteil vom 01.09.2010
Messungen mit Provida 2000 gelten im Betrieb mit Motorradfahrern nur bei Fahrten in "aufrechter, gerader Position" als standardisiertes Messverfahren.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.08.2010
Die persönliche Haftung von Feuerwehrleuten setzt stets voraus, dass sie bei einem Einsatz nicht in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes handeln.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 09.08.2010
 
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